Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB)

§ 1 Allgemeines

  1. Die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt, Riesaer Str. 7, 01129 Dresden, vertreten durch die Ständige Stellvertreterin des Stiftungsdirektors Renate-Michaela Rothe (im Folgenden: LaNU) betreibt das Engagement-Portal "RegioCrowd", über welches natürliche Personen und juristische Personen sowie rechtsfähige Personenmehrheiten entweder Mitmach-Projekte oder Crowdfunding-Projekte planen, der Öffentlichkeit präsentieren, durch Dritte finanzieren lassen sowie selbst unterstützen können.
  2. Die Nutzung der RegioCrowd-Plattform bestimmt sich ausschließlich nach den vorliegenden ANB, soweit nicht im Einzelfall vertraglich etwas anderes geregelt ist. Abweichenden ANB der Nutzer wird ausdrücklich widersprochen.
  3. Handelst du als Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten die vorliegenden ANB auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte auf der RegioCrowd-Plattform, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  4. Die Rechtsverhältnisse zwischen Nutzern und Projektinitiatoren richten sich nach den zwischen diesen zu schließenden separaten Verträgen.
  5. Die vorliegenden ANB für die RegioCrowd-Plattform gelten ab dem 01.01.2025.
  6. Zur besseren Lesbarkeit wird in den ANB das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.


§ 2 Definitionen

Im Sinne dieser ANB werden verstanden:

  • RegioCrowd-Plattform (kurz: Plattform): vorliegende Website;
  • Nutzer: Personen, welche die Internetseiten unserer Plattform aufrufen;
  • Teilnehmer: registrierter Nutzer;
  • Projektinitiator: Teilnehmer, welcher ein Projekt in die Plattform einstellen und hierfür Unterstützer gewinnen möchten;
  • Unterstützer: Teilnehmer oder Nutzer, welche einzelne oder mehrere Projekte unterstützen;
  • Regionalkoordinator: Teilnehmer, der gemäß einer separaten vertraglichen Lösung für einen speziellen geschlossenen Bereich über besondere Rechte verfügt;
  • Profil: Nutzerkonto des Teilnehmers;
  • offener Bereich: Gesamtheit der allen Nutzern frei zugänglichen Seiten der RegioCrowd-Plattform;
  • geschlossener Bereich: nur den Teilnehmern vorbehaltene Seiten der RegioCrowd-Plattform. Regionalkoordinatoren verfügen darüber hinaus über jeweils einen eigenengeschlossenen Bereich, der nur dem jeweiligen Regionalkoordinator und den Administratoren der LaNU zugänglich ist;
  • Mitmach-Projekt: Vorhaben des Projektinitiators, unter Darlegung der geplanten Maßnahmen mit konkreter Zielstellung, Anfangs- und Endtermin, Zeitrahmen, Ortsangabe, Teilnahmevoraussetzungen und ggf. Kosten und Ressourcen. Die Mitmach-Projekte sind eingeteilt nach den sechs Kategorien Mitgucken, Mitgehen, Mitbauen, Mitgestalten, Miteinspringen und Mitmachen als Firma;
  • Engagement: konkrete Leistung, welche seitens des Unterstützers im Rahmen eines bestimmten Mitmach-Projekts zur Verfügung gestellt wird;
  • Mitmach-Phase: Zeitraum, in dem es möglich ist, in dem jeweiligen Mitmach-Projekt direkt tätig zu sein. Hierzu zählt nicht die ggf. vorhandene Anmeldefrist, sondern ausschließlich der Zeitraum zwischen Anfangs- und Endtermin.
  • Crowdfunding-Projekt: Vorhaben des Projektinitiators, unter Darlegung der geplanten Maßnahmen mit konkreter Zielstellung, Anfangs- und Endtermin, Zeitrahmen, Ortsangabe und Kosten sowie Ressourcen;
  • Funding: konkreter Betrag in Euro, welcher seitens des Unterstützers einem bestimmten Crowdfunding-Projekt zugewiesen wurde;
  • Fundingschwelle: vom Projektinitiator auf der jeweiligen Crowdfunding-Projektseite angegebener Geldbetrag, welcher seinerseits mindestens zur Umsetzung des Crowdfunding-Projekts benötigt wird;
  • Fundingziel: vom Projektinitiatoren benötigtes Budget zur optimalen Durchführung seines angegebenen Vorhabens;
  • Fundingphase: Zeitraum, in welchem die Unterstützer dem jeweiligen ProjektFundings zuweisen können. Die Fundingphase kann im Einzelfall seitens des Projektinitiatoren auf Antrag bei der LaNU verkürzt oder verlängert werden. Eine Verpflichtung seitens der LaNU zur Freigabe gewünschter Änderung besteht nicht. Die LaNU ist berechtigt, diese Zustimmungskompetenz an die Regionalkoordinatoren auszulagern.


§ 3 Leistungen der LaNU

  1. Wir stellen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und im dort beschriebenen Umfang die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der RegioCrowd-Plattform bereit.
  2. Wir stellen dem Teilnehmer ein Profil zur Verfügung und betreiben Öffentlichkeitsarbeit für die Plattform im Allgemeinen. Art und Umfang der Öffentlichkeitsarbeit für unsere Plattform und damit die Projekte stehen jeweils in unserem freien Ermessen.
  3. Die Datenkommunikation mit der Plattform nimmst du durch eigenständigen Onlinezugriff - wie beispielsweise über den Webbrowser oder ggf. eine entsprechende App vor.
  4. Die Einzelheiten hinsichtlich des Ablaufs der Registrierung und Inanspruchnahme sonstiger Leistungen werden jeweils an geeigneter Stelle auf den Seiten der Plattform beschrieben. Die Regionalkoordinatoren erhalten für ihre Mitwirkung auf der Plattform eine gesonderte Schulung. Die LaNU ist berechtigt, jederzeit selbständig Updates und Erweiterungen des Leistungsspektrums der Plattform durchzuführen, soweit dies für die Teilnehmer zumutbar ist.
  5. Die LaNU ist berechtigt, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
  6. Solange die Nutzung der Plattform für dich kostenfrei ist (z. B. die Registrierung oder die Bereitstellung von Informationen zu Angeboten) und du nicht Projektinitiator eines Crowdfunding-Projekts in der Fundingphase oder eines Mitmach-Projekts in der Mitmach-Phase bist, steht dir kein Anspruch gegen die LaNU auf Aufrechterhaltung des Dienstes zu. Die LaNU behält sich vor, das kostenfreie Angebot gemäß Satz 1 jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen, ohne dass es einer Kündigung gemäß § 17 (siehe unten) bedarf.


§ 4 Anmeldung als Teilnehmer, Vertragsschluss über die Nutzung der Plattform, Speicherung des Vertragsinhalts

  1. Die Nutzung des geschlossenen Bereichs (z.B. für Projektdarstellung oder Selbstdarstellung) auf der RegioCrowd-Plattform setzt eine dauerhafte Registrierung voraus. Die Registrierung ist für den Nutzer kostenfrei. Um sich zu registrieren, musst du die erforderlichen Daten in das Registrierungs-Formular im offenen Bereich der Website eingeben.
  2. Wurden deine Daten im Rahmen der Registrierung erfolgreich übermittelt, so geht dir unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail zu. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme hinsichtlich des Registrierungsantrages dar, sondern dient der Verifizierung der E-Mail-Adresse. Durch Klick auf den entsprechenden Link in der Bestätigungs-E-Mail wird der Registrierungsvorganges konkludent abgeschlossen, indem Du als Teilnehmer für unsere Website freigeschaltet wirst. Die Bindung an ein Angebot zur Registrierung entfällt, soweit mehr als drei Werktage ohne Annahme durch die LaNU vergehen, Du also keine entsprechende E-Mail erhältst.
  3. Der Vertragsinhalt wird durch die LaNU gespeichert für
    die Dauer der Vertragserfüllung (Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1, S. 1, lit. b) DSGVO),
    - nachrangig zur Erfüllung unserer (insbesondere steuer-)gesetzlichen Pflichten (Rechtgrundlage Artikel 6 Abs. 1, S. 1, lit. c) DSGVO) sowie
    - im Falle der Anlage eines Profils deinerseits für die Dauer deiner dafür bestehenden Einwilligung (Rechtsgrundlage ist dann Artikel 6 Abs. 1, S. 1, lit. a) DS-GVO).
  4. Mit deiner Unterstützung speichert die LaNU zudem, wenn du als Nutzer über ein Profil verfügst, deinen Namen und E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem jeweils unterstützten Projekt. Ohne Anlage eines Profils erhältst Du keine E-Mails unserer Plattform. Bei einer Registrierung mit deiner E-Mail-Adresse, mit der du bereits Unterstützungen durchgeführt hast, kannst du diese früheren Unterstützungen auch später in deinem Profil ansehen.
  5. Unterstützt du ein Projekt ohne Registrierung (das ist nur bei Mitmach-Projekten möglich), ist es ggf. möglich über eine eventuell angegebene E-Mail-Adresse Kontakt mit dem Projektkoordinator aufzunehmen und umgekehrt durch diesen kontaktiert zu werden. Diese gegenseitige Kontaktaufnahme erfolgt ausdrücklich außerhalb des Geltungsbereichs dieser ANB bzw. der Datenschutzerklärung der LaNU.
  6. Nutzungsberechtigt sind nur voll geschäftsfähige Nutzer und solche, die mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter handeln. Die LaNU behält sich generell bzw. die Projektkoordinatoren bezogen auf ihr jeweiliges Projekt vor, diese Zustimmung der gesetzlichen Vertretung zur Kenntnis zu erhalten.
    Das Mindestalter der Nutzer beträgt in jedem Fall 16 Jahre.
  7. Existierende Teilnehmer können nicht nochmals Teilnehmer werden.
  8. Die LaNU behält sich selbst dann, wenn alle Voraussetzungen für die Aufnahme als Teilnehmer vorliegen sollten, das Recht vor, die Registrierung oder die Teilhabe an einem Projekt ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  9. Die LaNU weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Teilnahme an einem Mitmach-Projekt bzw. jedes Funding zum Abschluss eines separaten Vertrages mit dem jeweiligen Projektinitiator führt und hierfür ein eigenständiger Vertrag gilt.


§ 5 Funding durch externen Anbieter

Die LaNU weist ausdrücklich darauf hin, dass sie für jegliche Crowdfunding-Projekte insofern als rechtlich Dritte auftritt, dass die jeweilige Funding-Aktivität über einen Dienstleister erfolgt, der durch den Projektinitiator beauftragt wird.

Dieser Dienstleister ist:
Stripe Payments Europe, Limited (SPEL)
1 Grand Canal Street Lower
Grand Canal Dock
Dublin
D02 H210
Irland
https://stripe.com/de

SPEL ist bei der irischen Handelsregisterbehörde (Companies Registration Office) registriert. 
Registernummer: 3206488LH

Ust.-ID-Nr.: IE3206488LH

Geschäftsführer: Edward Moore & Stephen O’Callaghan


§ 6 Verpflichtung zur Belehrung über gesetzliche Widerrufsrechte

Hinsichtlich des Abschlusses einzelner Verträge über die Teilnahme an Mitmach-Projekten bzw. Fundings ist im jeweiligen Einzelfall allein vom jeweiligen Projektinitiator über etwaige Widerrufsrechte, deren gesetzliche Voraussetzungen und Ausübung zu informieren. Die LaNU ist insoweit rechtlich Dritte.


§ 7 Vertragsverhältnisse der Projektinitiatoren zu den Unterstützern, Vertragsschluss zwischen Projektinitiator und Unterstützern, Prämien

Sobald das entsprechende Modul auf der Website programmiert ist (derzeit noch nicht vorhanden), erfolgt hier eine entsprechende Anpassungen der §§ 7 – 11.


§ 8 Vertragliches Rücktrittsrecht des Unterstützers binnen 10 Tagen nach Eintritt der Auszahlungsreife

  1. Unabhängig von der Frage, ob dem Unterstützer ein gesetzliches Widerrufsrecht (§§ 355, 13 BGB) zusteht, steht ihm ein 10tägiges vertragliches Rücktrittsrecht hinsichtlich seines Fundings beginnend ab Auszahlungsreife zu.
  2. Der Rücktritt gemäß Absatz 1 ist in mindestens Textform sowie zwingend über die entsprechende technische Funktion der Plattform zu erklären.
  3. Etwaige sonstige Rechte des Unterstützers (z.B. Verbraucherwiderrufsrechte) bleiben von diesem Paragraphen unberührt.


§ 9 Vertragliches Rücktrittsrecht des Projektinitiators binnen weiterer 28 Tage im Falle „nachträglicher Unterfinanzierung“

  1. Wird die bei Auszahlungsreife bestehende Summe aller Fundings im Nachgang durch den Rücktritt von Unterstützern um 10 % verringert (Zustand „nachträglicher Unterfinanzierung“), so steht dem Projektinitiator ein 28tägiges vertragliches Rücktrittsrecht zu. Die Frist nach Satz 1 beginnt unmittelbar nach Ablauf der Frist gemäß §8 Absatz 1 dieser ANB.
  2. Der Rücktritt gemäß Absatz 1 ist seitens des Projektinitiators mindestens in Textform zu erklären.


§ 10 Wahl der Bezahlmethoden und Durchführung von Fundings auf der RegioCrowd-Plattform

  1. Dir stehen als Unterstützer die im Rahmen des jeweiligen Crowdfunding-Projekts näher beschriebenen Bezahlmethoden hinsichtlich eines Fundings zur Verfügung. Sollte die Fundingschwelle im Rahmen der Fundingphase für das jeweilige Projekt nicht erlangt werden oder das Projekt aus sonstigen Gründen nicht die Auszahlungsreife erreichen, werden die bereits geleistete Zahlungen binnen 14 Kalendertagen auf demselben Wege zurückerstattet, welchen du für die Zahlung genutzt hast.
  2. Hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Bezahlmethoden gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen und Gebühren der Anbieter. Wählt der Unterstützer als Bezahlmethode Kreditkarte oder Lastschrift, so wird die Zahlung des Unterstützers vorgemerkt und zeitnah eingezogen, soweit nicht fristgemäß ein Rücktritt i.S.d. § 8 oder ein wirksamer Verbraucher-Widerruf (vgl. §§ 355, 13 BGB) erfolgt.


§ 11 Umgang mit Fundingschwelle und Fundingphase, Zahlungseingänge

  1. Crowdfunding-Projekte müssen durch den Projektinitiator mit einer Fundingschwelle sowie einer Fundingphase versehen werden.
  2. Wird eine die Fundingschwelle bereits vor Ablauf der Fundingphase erreicht, so kann der Projektinitiator bei Erhalt weiterer Fundings eine Überfinanzierung erreichen.
  3. Der Projektinitiator erhält sofort bzw. abhängig vom jeweils gewählten Zahlungsdienstleister Zugriff auf das jeweilige Funding.
  4. Nach Erreichen der Fundingschwelle und/oder dem Ende der Fundingphase wird das Crowdfunding-Projekt automatisch beendet.
  5. Der Projektinitiator ist dafür verantwortlich, selbstständig die Zahlungseingänge und Fundingschwelle bzw. -phase zu überwachen und etwaig erklärte Rücktrittserklärungen oder Widerrufe der Unterstützer zu bedienen. Die LaNU ist insoweit rechtlich Dritte.


§ 12 Nebenpflichten als Nutzer

  1. Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Nutzung triffst du als Nutzer nachfolgende Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung für dich zu Nachteilen – insbesondere zur Kündigung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die LaNU oder Dritter – führen können.
  2. Du bist als Nutzer verpflichtet:
    - bei erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen (z.B. im Rahmen der Einstellung eines Projekts oder des Fundings) vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
    - es zu unterlassen, dich ein zweites Mal zu registrieren (Ausschluss der „Doppelmitgliedschaft“),
    - bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese unverzüglich in der dafür vorgesehenen Verwaltungsfunktion der Plattform zu berichtigen,
    - sicherzustellen, dass dein Benutzername sowie das dazugehörige Passwort keinem Dritten zugänglich gemacht werden,
    - jede Nutzung der Plattform unter deinem Profil durch Dritte zu unterbinden,
    - die Nutzung automatischer Voreinstellungsfunktionen für dein Passwort zu unterlassen,
    - unverzüglich an regiocrowd@lanu.sachsen.de mitzuteilen, wenn eine missbräuchliche Benutzung des Passworts bzw. des Profils vorliegt oder Anhaltspunkte für eine bevorstehende missbräuchliche Nutzung bestehen,
    - etwaig mit anderen Nutzern geschlossene Austauschverträge hinsichtlich deiner Leistungsverpflichtung bei Fälligkeit zu erfüllen und
    soweit es deinerseits als Projektinitiator zu Problemen oder Verzögerungen im Rahmen der Erfüllung der mit den Unterstützern geschlossenen Verträge kommen sollte, die Unterstützer stetig und aktiv hierüber sowie über die zur Problembehebung oder Beschleunigung ergriffenen Maßnahmen zu informieren.
  3. Als Nutzer darfst du nicht rechtsmissbräuchlich, in sittenwidriger Weise oder zuwider bestehender Gesetze sowie der Rechte Dritter handeln. Dies beinhaltet die folgenden Pflichten:
    - Du stellst sicher, dass die in das Netzwerk/Internet eingespeisten Daten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen über den Jugendschutz, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild sowie Schutzrechte, wie Marken-, Firmen- und Urheberrechte, Dritter verstoßen. Du musst daher vor jedem Texteintrag sowie vor dem Hochladen von Dateienprüfen, ob die erforderlichen Rechte hieran (z.B. an einem Text, Fotografie, Bild, Grafik, Video, Musikstück, Sample) vorhanden sind. Bei Fotografien und Videos musst du zudem prüfen, ob von den abgebildeten Personen die erforderliche Einwilligung vorliegt.
    - Du unterlässt das Einspeisen von Daten mit sittenwidrigem, diskriminierendem, rassistischem, extremistischem oder religiöse Gefühle verletzendem Inhalt.
    - Du beachtest die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit.
  4. Solltest du gegen eine der Nebenpflichten aus den Absätzen 2 und/oder 3 verstoßen, so ist die LaNU berechtigt, betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung vorübergehend oder generell zu sperren und/oder zu löschen und/oder dich als Nutzer vorübergehend oder dauernd vom Angebot auszuschließen und/oder dir als Nutzer fristlos zu kündigen. Das gleiche gilt, wenn die LaNU von Dritten darauf hingewiesen wird, dass ein Verstoß gegen die in Absatz 3 enthaltenen Pflichten vorliegen würde, sofern die Behauptung des Dritten nicht offensichtlich unrichtig ist.
    Meldungen hierzu erfolgen bitte an regiocrowd@lanu.sachsen.de
  5. Die innerhalb der Plattform enthaltenen Inhalte unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Es ist dir daher nicht gestattet, diese Inhalte über die von der LaNU oder dem jeweiligen Rechteinhaber im Einzelfall gewährte Nutzung hinaus zu verwerten, also insbesondere nicht zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und/oder zu verbreiten, gleich ob in originärer oder bearbeiteter (§ 23 UrhG) Form.
    Hierzu bestehen im Einzelfall vertragliche Ausnahmeregelungen mit den Regionalkoordinatoren.
  6. Verletzt du vorstehende Pflichten, musst du der LaNU den ggf. daraus resultierenden Schaden ersetzen bzw. ggf. die LaNU von Ansprüchen Dritter freistellen, es sei denn, Du hast die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
  7. Als Teilnehmer bei Mitmach-Projekten garantierst du, über eine Krankenversicherung zu verfügen.
  8. Als Projektinitiator von Mitmach-Projekten bist du verpflichtet, über einen geeigneten Versicherungsschutz für die teilnehmenden Personen zu verfügen.


§ 13 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte hinsichtlich nutzergenerierter Inhalte innerhalb unserer Plattform

  1. Für den Fall, dass du selbst (z.B. über dein Profil ) Inhalte in die RegioCrowd-Plattform einpflegst, an denen dir als Nutzer Urheber- oder sonstige Schutzrechte zustehen, ist die LaNU für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen Verwertungshandlungen berechtigt, welche dem Zweck der einzelnen Leistungen im Rahmen der Plattform entsprechen.
  2. Entsprechend dem Zweck der Plattform, eine stetig wachsende Sammlung von Informationen bereitzustellen, können deine Beiträge im Wissens-Blog oder auf der Unterseite „Über unsere Plattform“, auf Seiten des öffentlichen Bereichs sowie auf Seiten des geschlossenen Bereichs mit Ausnahme der Projektseiten des Projektinitiators auch nach Beendigung der Mitgliedschaft nicht gelöscht werden. Du überträgst an diesen Informationen alle notwendigen Rechte auch über die Dauer der Registrierung als Teilnehmer hinaus. Datenschutzrechtlich kannst du diese Einwilligung insoweit widerrufen, als dass dein jeweiliger Beitrag auf Wunsch nach außen hin einem Pseudonym zugeordnet werden kann.
  3. Die im Internetangebot der LaNU auf regiocrowd.de bzw. Partnerdomains enthaltenen Daten unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Dem Nutzer ist es daher nicht gestattet, diese Daten über die vom Rechteinhaber im Einzelfall gewährte Nutzung hinaus zu verwerten, also insbesondere nicht zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder zu verbreiten, gleich ob in originärer oder bearbeiteter (§ 23 UrhG) Form. Dies gilt insbesondere auch für die Rechte der LaNU gemäß der §§ 87c ff. UrhG. Die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von Inhalten der RegioCrowd-Plattform läuft einer normalen Auswertung der zugrundeliegenden Datenbank zuwider und beeinträchtigt die berechtigten Interessen der LaNU.


§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

Deine Daten werden von uns ausschließlich zu den sich aus der Registrierung ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet (siehe auch Datenschutz).


§ 15 Haftungsklausel

  1. Die LaNU haftet, auch wenn ein Mangel bereits bei Vertragsschluss vorhanden ist, nur dann auf Schadenersatz, wenn die LaNU den Mangel zu vertreten hat. Die LaNU leistet darüber hinaus Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
    a. Die Haftung der LaNU bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.
    b. Im Falle grober Fahrlässigkeit haftet die LaNU 
    aa. gegenüber Unternehmern (§14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens soweit es sich nicht um Verletzung einer so wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer daher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), jedoch
    bb. gegenüber Verbrauchern haftet die LaNU für grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
    c. Verletzt die LaNU im Übrigen einfach fahrlässig eine Kardinalpflicht, so haftet die LaNU nur in Höhe des für uns bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
    d. Befindet sich die LaNU jedoch mit ihrer Leistung in Verzug, so haftet sie auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.
    e. Im Übrigen – soweit vorstehend nicht anders geregelt – ist eine Haftung durch die LaNU für einfache oder geringere Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  2. Die LaNU behält sich den Einwand des Mitverschuldens vor. Du hast die Pflicht zur Datensicherung nach dem aktuellen Stand der Technik.
  3. Soweit die Haftung der LaNU ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der LaNU.
  4. Die vorstehenden Absätze des § 15 (Haftungsklausel) gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.


§ 16 Löschung des Profils durch den Teilnehmer

Du kannst dein Profil jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen. Dies gilt nicht, wenn du Projektinitiator bist und sich dein Projekt in der Mitmach- oder Fundingphase befindet oder du im Fall eines Crowdfunding-Projekts Zahlungen erhalten hast, etwaige Prämien aber noch nicht an die Unterstützer übermittelt worden sind, wodurch mithin dein Profil für die Abwicklung des erfolgreichen Projekts nach dessen Ende notwendig ist.


§ 17 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Vertrag über die Nutzung der Regiocrowd-Plattform wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist beiderseits mit Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats kündbar.
  2. Befindet sich ein Projekt in der Mitmach- oder Fundingphase, so verlängert sich die Monatsfrist für ordentliche Kündigungen des Projektinitiators um die Dauer der Mitmach- bzw. Fundingphase zuzüglich etwaiger Zeiten, welche für die Abwicklung oder ggf. Rückabwicklung des Projekts notwendig sind, aber auf welche die LaNU keinen Einfluss hat. Ebenso verlängert sich die Monatsfrist für die Kündigung von Unterstützern, welche eine Rückzahlung zu erwarten haben, die jedoch noch nicht abgeschlossen ist.
  3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Kündigungen sind mindestens in Textform zu erklären.


§ 18 Änderungen der ANB

  1. Die LaNU ist berechtigt, den Inhalt dieser ANB zu ändern.
  2. In diesem Fall wird den Teilnehmern der Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als vom Teilnehmer genehmigt, wenn der Teilnehmer diesen nicht in mindestens Textform widerspricht. Die LaNU weist den Teilnehmer auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hin. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung bei der LaNU eingegangen sein. Übt der Teilnehmer sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt, kann jedoch von beiden Parteien jederzeit fristlos gekündigt werden.


§ 19 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), welche aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum bestellen, gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (sog. „Günstigkeitsprinzip“).
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der RegioCrowd-Plattform ist Dresden, Deutschland.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Anbieter des Crowdfundings aus § 5 ergeben sich aus dessen ANBs.

Stand: Januar 2025